· Fachbeitrag · datenschutz
LG Köln lockert Bestimmungen zur Herausgabe von Mitgliederlisten
| Verlangen Mitglieder die Herausgabe der Mitgliederliste, muss abgewogen werden, ob das Interesse daran gewichtig genug ist, um die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder außer Acht lassen zu können. Das LG Köln hat jetzt die Anforderungen an die Herausgabe gelockert. |
Die rechtlichen Grundsätze
Ein Vereinsmitglied hat das Recht auf Einsicht in die Bücher und Urkunden des Vereins (= auch in die Mitgliederliste), wenn
- das Mitglied ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und
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