· Fachbeitrag · Ehrenmitgliedschaft
Welche Rechte haben Ehrenmitglieder?
| Ein Leser hat folgende Frage: Wir haben in den letzten Jahren mehreren Mitgliedern und Nichtmitgliedern die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Nun gibt es Streit um die Frage, ob sie Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht. |
UNSERE ANTWORT | Für den rechtlichen Status eines „Ehrenmitglieds“ kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Frage: Es handelt sich um echte Mitglieder, um ein durch Satzung eingeräumtes Sonderrecht oder um eine bloße Ehrung ohne mitgliedschaftlichen Bezug.
1. Ehrenmitglieder als echte Mitglieder
Die Satzung kann Ehrenmitgliedschaften als besondere Form der Mitgliedschaft definieren - ähnlich etwa wie Fördermitgliedschaften. Regelt die Satzung es dann nicht anders, haben die Ehrenmitglieder alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds.
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