· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Auch bei gefährlichen Sportarten haften Spieler persönlich
| Auch bei Sportarten, die wegen ihres harten Körpereinsatzes unfallträchtig sind, haften Spieler bei der Verletzung eines gegnerischen Spielers durch Regelverstöße oder bei sonstigem unfairen Verhalten. Das hat das Landgericht Kiel bei einem American-Football-Spieler entschieden, der einen Gegner durch ein Tackling erheblich verletzte hatte ( Urteil vom 4.2.2011, Az: 9 O 53/09 ; Abruf-Nr. 113552 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 2 | ID 29966970