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  • 04.11.2013 · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung

    Einladung per E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis

    | Verlangt die Satzung für die Einladung zur Mitgliederversammlung lediglich allgemein die „Schriftform“, ist auch eine Einladung per E-Mail bzw. Telefax zulässig. Das hat das OLG Hamburg entschieden. |