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  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung

    Ladungsfrist beginnt mit Zugang der Einladung beim Mitglied

    | Die Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem bei normaler postalischer Beförderung mit dem Zugang bei allen Mitgliedern zu rechnen ist. Dieser Ansicht ist das OLG München. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Satzung das anders regelt. |