· Fachbeitrag · Praxisfall
Ärger mit Vater eines minderjährigen Mitglieds: Welche Rechte hat der Verein?
| Überehrgeizige Eltern minderjähriger Mitglieder sorgen des Öfteren für Ärger. Im Vereinsforum will ein Verein jetzt wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten er hat, sich gegen solche Eltern zur Wehr zu setzen. |
FRAGE | Nachdem der Vater eines jugendlichen Mitglieds, der selbst nicht Mitglied ist, ein Vorstandsmitglied grob beleidigt hat, haben wir ihm für unser Vereinsheim Hausverbot erteilt. Dort finden aber die Mitgliederversammlungen statt. Was hat das für Folgen für das Stimm- und Teilnahmerecht des Jugendlichen? Kann das Verhalten des Vaters einen Vereinsausschluss rechtfertigen?
UNSERE ANTWORT | Rechte und Pflichten - auch eines nicht voll geschäftsfähigen - Mitglieds liegen grundsätzlich bei ihm selbst. Ein Verhalten eines Dritten (auch wenn es die Eltern sind) kann dem Mitglied grundsätzlich nicht zugerechnet werden. Etwas anderes könnten allenfalls gelten, wenn die Satzung diese Fallkonstellation ausdrücklich als Ausschlussgrund vorsieht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig