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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Anlassspenden: Wer bekommt eine Spendenbescheinigung?

    | Es ist weit verbreitet, bei entsprechenden Anlässen darum zu bitten, statt Geschenken eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu leisten. Oft herrscht dann aber Unklarheit, ob und für wen eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden darf. |

     

    Frage: Im Förderkreis unseres Tierschutzvereins hat es sich eingebürgert, bei Geburtstagen um Spenden für unseren Verein zu bitten. Es kam jetzt in einem Fall die Bitte nach einer Spendenbescheinigung. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir die ausstellen und an wen?

     

    Unsere Antwort: Eine abzugsfähige Spende liegt nur vor, wenn der Spender einen tatsächlichen Vermögensabfluss hatte. Es kommt deshalb darauf an, unter welchen Voraussetzungen gespendet wurde und wie das Geld weitergeleitet wird.