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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Darf ein Vorstand durch Aufnahme von Mitgliedern Mehrheiten für sich organisieren?

    | Für die Aufnahme von Mitgliedern in den Verein ist regelmäßig der Vorstand zuständig. Das kann er auch zu seinen Gunsten missbrauchen. |

     

    Frage: In unserem Verein gibt es aktuell Konflikte zwischen einem Vorstandsmitglied und der Mitgliederversammlung. Absehbar hat der Vorstand keine Mehrheit für eine Wiederwahl. Wir fürchten nun, dass er versuchen wird, diese Mehrheitsverhältnisse zu verschieben, indem er Personen aufnimmt, die ihm gewogen sind. Darf er das?

     

    Antwort: Regelt die Satzung das nicht anders, ist der Vorstand für die Aufnahme der Mitglieder zuständig. Dass er das für die eigenen Interessen nutzt, macht die Aufnahme nicht unwirksam. Er muss aber die rechtlichen und satzungsmäßigen Verfahren einhalten.