· Fachbeitrag · Praxisfall
Fristloser Austritt bei Wechsel der Sportstätte
| Ändern sich die Verhältnisse bei den Angeboten eines Vereins wesentlich, kann sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für das Mitglied ergeben. |
Frage: Der Eishockeyverein meines Sohnes hat seine Spielstätte in eine andere Stadt verlegt. Statt 20 Minuten Fahrzeit zum Training bedeutet das jetzt gut 40 Minuten. Ich habe deswegen die Mitgliedschaft fristlos gekündigt. Der Verein akzeptiert das aber nicht und verweigert die Herausgabe der Spielberechtigung.
Antwort: Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Recht zur fristlosen Kündigung. Es muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob die Änderung der Umstände für das Mitglied unzumutbar ist.
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