· Fachbeitrag · Praxisfall
Mitglied zieht um: Darf es fristlos kündigen?
| Ein Vereinsaustritt ist nicht nur mit der satzungsmäßigen Frist möglich. Gibt es schwerwiegende Gründe, kann auch eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft rechtswirksam sein. |
Frage: Ein Mitglied unseres Vereins weigert sich, die monatlichen Beiträge weiterzuzahlen, weil es wegen eines Umzugs nicht mehr am Training teilnehmen möchte/kann. Der neue Wohnsitz ist 40 km vom Vereinssitz entfernt. Hat es hier tatsächlich das Recht zur sofortigen Kündigung? Sonst wäre ein Austritt erst zum Jahresende möglich.
Antwort: Grundsätzlich hat ein Mitglied ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es kann dann seine Mitgliedschaft sofort ‒ also ohne Rücksicht auf die satzungsmäßige Frist ‒ beenden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig