· Fachbeitrag · Praxisfall
Mitgliederversammlung: Müssen alle Anträge zur Tagesordnung behandelt werden?
| Grundsätzlich sollte der Vorstand Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung berücksichtigen. Er kann aber auch Gründe geltend machen, das nicht zu tun. Mitglieder haben dann keinen unmittelbaren rechtlichen Hebel. |
Frage: Wegen der aktuellen Pandemielage haben wir die Mitgliederversammlung abgesagt und durch eine schriftliche Abstimmung ersetzt. Ein Mitglied, das für sein querulantisches Verhalten berüchtigt ist, hat insgesamt 16 Anträge zur Tagesordnung eingereicht. Überwiegend handelt es sich um „Arbeitsaufträge“ für den Vorstand. Müssen wir diese Anträge behandeln?
Antwort: Anträge zur Tagesordnung kann der Vorstand aus sachlichen Gründen ablehnen. Mitglieder haben zwar ein Antragsrecht in der Mitgliederversammlung. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch einen Rechtsanspruch haben, dass ihre Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden.
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