· Fachbeitrag · Praxisfall
Mitgliederversammlung: Wann hat der Vorstand kein Stimmrecht?
| Das BGB sieht in bestimmten Fällen einen Stimmrechtsausschluss für (Vorstands-)Mitglieder vor. Das gilt aber nur, wenn die Abstimmung unmittelbar private Rechtsgeschäfte mit dem Mitglied betrifft. |
Frage: In der Mitgliederversammlung (MV) des Vereins soll über die Besetzung eines hauptamtlichen Vorstandspostens abgestimmt werden. Dürfen Mitglieder, die sich auf diese Stelle beworben haben, oder deren Ehepartner abstimmen? Und wenn sie sich beworben haben, aber in der MV nicht vorgeschlagen werden? Was gilt dann?
Antwort: Eine bloße Interessenskollision oder „Befangenheit“ rechtfertigt keinen Stimmrechtsauschluss nach § 34 BGB . Das gilt für das betroffene Mitglied ebenso wie für dessen Familienmitglieder.
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