· Fachbeitrag · Praxisfall
Nichteingetragener Verein: Muss er für Eintragung ins Vereinsregister neu gegründet werden?
| Meist wird bereits bei der Gründung festgelegt, dass ein Verein eingetragen werden soll. Die Eintragung kann aber auch nachträglich erfolgen. Eine Neugründung ist dazu nicht erforderlich. |
Frage: Unser Verein besteht seit vielen Jahren als nichteingetragener Verein. Nun hat sich aus verschiedenen Gründen der Wunsch ergeben, den Verein eintragen zu lassen. Können wir das nachträglich machen oder muss der Verein dazu (pro forma) neu gegründet werden?
Antwort: Eine Neugründung ist nicht erforderlich, allerdings müssen alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Eintragung „nachgebessert“ werden.
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