· Fachbeitrag · Praxisfall
Satzungsänderung auf Mitgliederversammlung: Wie konkret muss die Tagesordnung aussehen?
| Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen bei der Einladung hinreichend genau angekündigt werden. Der Wortlaut eines Beschlusses muss aber nicht schon vorab feststehen. Das gilt auch für Satzungsänderungen. |
Frage: In der nächsten Mitgliederversammlung soll über eine Reihe von Satzungsänderungen beschlossen werden. Weil die exakte Neufassung der entsprechenden Regelungen erst noch zur Diskussion gestellt werden soll, können wir den Wortlaut der Einladung nicht beilegen. Ist das zulässig und wie sollten die Tagesordnungspunkte bei der Einladung formuliert werden?
Antwort: Es wird zwar oft empfohlen, bei Satzungsänderungen der Tagesordnung den Wortlaut beizufügen. Zwingend erforderlich ist das aber nicht.
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