· Fachbeitrag · Praxisfall
So haftet ein faktischer - nochnicht gewählter - Vorstand
| Nicht nur der Vorstand trägt Haftungsrisiken für den Verein. Auch wer - etwa wegen Rücktritts des Vorstands - Vorstandsaufgaben übernimmt, ohne gewählt worden zu sein, ist vor einer Haftung nicht gefeit. In der Regel sind diese Haftungsrisiken sogar höher als beim amtierenden Vorstand. |
Frage: Nachdem der Vorstand wegen interner Streitigkeiten geschlossen zurückgetreten ist, habe ich für die Übergangszeit die Führung der Vereinsgeschäfte übernommen. Ich habe aber Bedenken wegen möglicher Haftungsrisiken, weil unser Verein mehrere Mitarbeiter beschäftigt und ein nennenswertes Budget verwaltet. Hafte ich für den Verein, obwohl ich nicht Vorstand bin?
Unsere Antwort: Wer über bloß interne Aufgaben hinaus im Außenverhältnis für den Verein handelt und damit typische Vorstandstätigkeiten übernimmt, gilt als sogenannter faktischer Vorstand. Ihn treffen die gleichen gesetzlichen Pflichten, die auch der regulär bestellte Vorstand hat. Rechtlich gesehen steht dieser faktische Vorstand, wenn er ehrenamtlich tätig ist, in einem Auftragsverhältnis zum Verein. Er hat dann die Rechte und Pflichten, die sich aus §§ 662ff BGB ergeben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig