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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Ukraine-Hilfe: Darf der Vorstand die Weitergabe von Vereinsmitteln allein entscheiden?

    | Die Weitergabe von Vereinsmitteln für andere gute Zwecke als die eigenen ist Vereinen gemeinnützigkeitsrechtlich zwar erlaubt. Vorstände dürften das aber nicht ohne Weiteres auf eigene Faust machen. |

     

    Frage: Unser gemeinnütziger Bildungsträger (e. V.) hat durch den großen Zulauf zu den Onlineseminaren während der Corona-Pandemie erhebliche Geldreserven angesammelt. Wir möchten einen nennenswerten Betrag für die Ukraine-Hilfe spenden. Brauchen wir dazu die Zustimmung der Mitgliederversammlung?

     

    Antwort: Das ist wohl anzuraten. Beim Thema „Mittelweitergabe“ ist nämlich Vorsicht geboten. Die Mittelweitergabe könnte nicht durch die Satzungszwecke gedeckt sein und den „gewöhnlichen Geschäftskreis“ des Vorstands überschreiten.