· Fachbeitrag · Praxisfall
Vorstand: Wie kann die Vertretungsberechtigung im Innenverhältnis beschränkt werden?
| Die Satzung muss regeln, wer den Verein in Rechtsgeschäften vertreten darf. Diese Regelung bezieht sich aber nur auf das Außenverhältnis. Zur Vertretungsberechtigung im Innenverhältnis hat VB folgende Frage erreicht. |
Frage: Lt. unserer Satzung vertreten je zwei von fünf Vorstandsmitgliedern den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Nun will der Vorstand auf der nächsten Sitzung beschließen, dass jedes Rechtsgeschäft, das ein Vorstandsmitglied abschließt, nur mit Zustimmung des Vorstands erlaubt ist. Kann man so per Beschluss von der Satzung abweichen und, wenn ja, müsste das nicht die Mitgliederversammlung (MV) beschließen?
Antwort: Die gesetzliche Vertretungsbefugnis bedeutet nicht, dass der Vorstand die Erlaubnis für alle Rechtgeschäfte hat. Sowohl Vorstand als auch MV können die Befugnis einschränken.
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