· Fachbeitrag · Praxisfall
Wann darf man Mitgliedern die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen verweigern?
| Auch im Verein ist nicht immer Friede, Freude, Eierkuchen. Der Umgang mit Vereinsstörern ist dabei für den Vorstand nicht einfach. Denn diese haben eine relativ starke Rechtsposition. Vorstände, die sich mehr Einfluss verschaffen wollen, müssen das in der Satzung regeln. |
Frage: Wir haben ein Mitglied, dass seit längerer Zeit mit querulantischen Angriffen das Vereinsleben stört. Gegen das Mitglied läuft mittlerweile ein Ausschlussverfahren, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Dürfen wir diesem Mitglied den Zutritt zu unseren Vereinsräumen und Sportanlagen verweigern?
Unsere Antwort: Hier ist zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Mitgliederrechten und einer eventuellen Sonderregelung, die sich aus dem Vereinsstrafverfahren (Ausschluss eines Mitglieds) ergibt.
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