Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Wann ist der Vorstand beschlussfähig?

    | Für die Beschlüsse des Vorstands gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die Mitgliederversammlung. Für Vorstandssitzungen gelten nur dann besondere Regeln, wenn die Satzung das so regelt. |

     

    Frage: In der letzten Vorstandssitzung kam es zum Eklat, als auf Antrag eines Mitglieds über den Ausschluss des Sohns eines Vorstandsmitglieds beschlossen werden musste. Von fünf Vorstandsmitgliedern waren nur drei anwesend. Laut der Geschäftsordnung des Vorstands ist dieser beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Nach der Abstimmung über den Ausschluss erklärte das Vorstandsmitglied seinen Rücktritt und behauptete, der Beschluss sei unwirksam, weil der Vorstand nicht beschlussfähig war. Das ergäbe sich schon daraus, dass seine Stimme wegen Befangenheit nicht gezählt werden dürfte.

     

    Antwort: Grundsätzlich ist jede Vorstandssitzung beschlussfähig. Eine Befangenheitsregelung kennt das Vereinsrecht nicht und sie würde auch für die Beschlussfähigkeit keine Rolle spielen.