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  • 03.09.2013 · Fachbeitrag · Satzungsrecht

    Kein Namensschutz durch Satzungsklausel

    | Änderungen des Vereinsnamens und anderer Vereinskennzeichen können nicht von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden. Nach Auffassung des OLG Zweibrücken verstößt eine solche Regelung in der Satzung gegen den Grundsatz der Vereinsautonomie. |