· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Satzungsgestaltung: Kann das Mitgliederstimmrecht faktisch aufgehoben werden?
| Die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder können per Satzung eingeschränkt werden. Ist es aber möglich, sie faktisch ganz auszuhebeln? VB zeigt Ihnen anhand eines Beispielfalls, wie weit die Gestaltungsmöglichkeiten hier gehen. |
Beispielfall: So kann sich die faktische Aufhebung gestalten
Im Fall geht es um einen Timesharing Verein. Der Vereinszweck ist, Ferienwohnrechte für Mitglieder bereitzustellen. Der Verein hat eine entsprechende Immobilie errichtet, die durch Einlagen und laufende Zahlungen der Mitglieder finanziert und unterhalten wird. In seiner Gründungssatzung hat er wenigen Gründungsbeteiligten die faktische Durchsetzung ihrer Interessen ermöglicht. Dazu enthält die Satzung folgende Regelungen:
Satzung / Die Gestaltung im Beispielfall |
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