· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Fundraising und Medienarbeit für einen Verein: Wann ist die Tätigkeit selbstständig?
| Medienarbeit ist eine Tätigkeit, die für gemeinnützige Organisationen eine zentrale Rolle spielt, weil davon Mitgliederzuwachs, Fundraising und der Erfolg von Veranstaltungen abhängen. Oft wird sie deswegen professionellen Mitarbeitern übertragen, also vergütet. Das LSG Berlin-Brandenburg hat jetzt geklärt, wann eine für den Verein bessere ‒ weil sozialversicherungsfreie ‒ selbstständige ‒ Beschäftigung vorliegt. |
Der Fall: Vertrag über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ein Verein hatte mit einem Diplom-Medienwissenschaftler einen Dienstvertrag über die Planung, Umsetzung und Dokumentation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geschlossen. Dafür sollte er bei monatlich 100 Stunden eine Vergütung von 4.284 Euro brutto erhalten. Zusätzlich vereinbarten sie für die Konzeption und Durchführung einer Kampagne ein Honorar von 1.785 Euro im Monat.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund führte ein Statusfeststellungsverfahren durch. Sie bewertete die Tätigkeit als Pressesprecher und später als Fundraiser als abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Dafür sprach ihrer Auffassung nach, dass der Pressesprecher seine Arbeiten auch am Betriebssitz des Vereins erledigte, nach außen in dessen Namen auftrat und als Mitarbeiter erschien, die Arbeitsleistung persönlich erbrachte, an Teilprojekten zusammen mit anderen Mitarbeitern arbeitete, eine erfolgsunabhängige Pauschalvergütung erhielt und Arbeitsmittel vom Verein gestellt bekam. Für eine selbstständige Tätigkeit sprach zwar, dass der Pressesprecher auch sein Home Office nutzte. Das gab aber nicht den Ausschlag.
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