· Nachricht · Strafrecht
Bundesratsinitiative will gemeinnützige Tätigkeit strafrechtlich besser schützen
| Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer ahnden zu können. Am 20.10.2023 beschloss er auf Anregung des Freistaats Bayern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts in den Bundestag einzubringen. |
Hintergrund | Gemeinnützig tätige Personen, z. B. kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter, Feuerwehrleute oder Rettungsdienstler würden immer wieder zum Ziel von Angriffen physischer und psychischer Art. Diese Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen könnten gravierende Auswirkungen haben, auch auf Belange des Gemeinwohls. Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken, heißt es in der Entwurfsbegründung. Der Entwurf wurde der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet.
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