· Nachricht · Unfallversicherung
LSG: Baumwart im Verschönerungsverein ist nicht versichert
| Der ehrenamtliche Baumwart eines gemeinnützigen Ortsverschönerungsvereins, der bei Baumpflegearbeiten stürzt und sich schwer verletzt, ist nicht unfallversichert. Diese Entscheidung des LSG Bayern rückt das Thema „Versicherungen im Verein“ wieder in den Blickpunkt. |
Hintergrund | Wer sich ehrenamtlich engagiert, genießt Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn
- die Tätigkeit im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgte (für Städte, Kreise, Gemeinden und deren Verbände sowie Amtskirchen). Das gilt z. B. in Schulen oder Feuerwehren oder ehrenamtlich im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.
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