· Fachbeitrag · Vereinsauflösung
Vereinsauflösung ohne Mitgliederbeschluss?
| Ein Verein will wissen, ob die Vereinsauflösung immer eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedarf oder ob es auch andere Wege gibt. |
Frage: Unser vollkommen überalterter Verein hat bei der letzten Mitgliederversammlung (MV) auf Vorschlag des Vorstands über die Auflösung abgestimmt, aber es kam die erforderliche Dreiviertelmehrheit nicht zustande. Daraufhin gab der gesamte Vorstand seinen Rücktritt zu Protokoll. Wie ist nun weiter vorzugehen, um den Verein aufzulösen? Kann und muss hier ein Notvorstand bestellt werden oder gibt es andere Wege, den Verwaltungsaufwand zu verringern?
Unsere Antwort: Soweit der Verein durch einen Beschluss aufgelöst werden soll, ist dafür zwingend die MV zuständig. Der Verein kann nicht durch ein anderes Organ (etwa den Vorstand) aufgelöst werden, selbst wenn die Satzung das so regelt.
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