08.05.2023 · Nachricht · Vereinsausschluss
BVerfG: Ausschluss von Extremisten ist keine Diskriminierung
| Schließt ein Verein ein Mitglied wegen extremistischer politischer Anschauungen und Aktivitäten aus, ist das kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Das hat das BVerfG bei einem Sportverein entschieden, der einen NPD-Funktionär aufgrund einer entsprechenden Satzungsregelung (Bekenntnis aller Mitglieder zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit beispielhafter Unvereinbarkeit der NPD-Mitgliedschaft) ausschloss. |
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