· Fachbeitrag · Vereinsrecht
So halten Sie Extremisten aus Ihrem Verein fern
von Rechtswalt Michael Röcken, Bonn
| Extremisten im Verein stellen eine Belastung dar ‒ sowohl in der Außendarstellung als auch innerhalb. Tragen Sie als Vereinsvorstand also dafür Sorge, dass ein Extremist entweder gar nicht Mitglied werden kann oder Sie die Mitgliedschaft rechtssicher beenden können. Einen Weg dahin hat das OLG Schleswig-Holstein in einer aktuellen Entscheidung skizziert. |
„Aufnahme“ statt „Beitritt“ in der Satzung vorsehen
Der sicherste Weg ist natürlich, dass Sie gar nicht zulassen, dass ein Extremist Mitglied im Verein wird. Hier gibt es mehrere Wege, den Verein zu schützen.
Stellen Sie direkt durch Ihre Satzung sicher, dass der Verein einer Aufnahme zustimmen muss, da es sich um ein Rechtsverhältnis handelt, das Sie mit dem neuen Mitglied eingehen. Prüfen Sie daher Ihre Satzung, ob sie von einem „Beitritt“ oder einer „Aufnahme“ spricht. Bei der Aufnahme sollten Sie als Vorstand allein entscheiden, ob ein Mitglied aufgenommen wird.
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