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  • · Fachbeitrag · Vereinsordnungen

    Die Versammlungsordnung des Vereins: Nie mehr Ärger mit Veranstaltungen und Sitzungen

    von Rechtanwalt Michael Röcken, Bonn

    | Ob es sich um die Mitgliederversammlung, eine Delegiertenversammlung oder auch um eine Vorstandssitzung handelt: Immer sind dieselben Abläufe und Formalien zu beachten. Um den Handelnden Rechtssicherheit zu geben, bietet es sich für jede gemeinnützige Organisation an, eine Versammlungsordnung zu schaffen, in der die Grundregeln einer Sitzung oder Versammlung festgelegt sind. Der Charme einer solchen Ordnung besteht unter anderem auch darin, dass man in ihr Vereinsgewohnheiten schriftlich festlegen - und damit „allgemeinverbindlich“ machen kann. |

    Die rechtlichen Voraussetzungen

    Bei einer Versammlungsordnung handelt es sich um eine Vereinsordnung. Eine solche kann nur erlassen werden, wenn die Satzung des Vereins dies auch vorsieht. Bei dieser Ermächtigung sollte auch die Zuständigkeit geregelt werden.

     

    Satzungsmäßige Grundlage schaffen

    Es bietet sich die folgende Regelung in der Satzung des Vereins an: