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  • · Fachbeitrag · Vereinsorganisation

    Vereine in Konzernstrukturen - Der Verein als abhängige Rechtsform

    | Vereine können nicht nur im losen oder temporären Verbund zusammenarbeiten (siehe auch VB, Beitragsreihe 4/2012 bis 9/2012). Wie in einem Unternehmensverbund sind auch konzernartige Strukturen möglich und in großen gemeinnützigen Organisationen auch üblich. In dem Fall beherrscht eine „Konzernspitze“ rechtlich eigenständige Unterorganisationen. Erfahren Sie in einer Beitragsreihe alles zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten solcher Konzernstrukturen. |

    Die „Nicht-Anwendungsfälle“ in der Praxis

    Dass Vereine in konzernartigen Strukturen die beherrschende Stelle einer „Konzernspitze“ einnehmen können, ist rechtlich anerkannt und verbreitete Praxis. Tochtergesellschaften solcher Konzernspitzen sind in der Praxis aber eher in der Rechtsform der GmbH organisiert und nicht als Verein.

     

    In aller Regel wird man den Verein nicht als Rechtsform für eine Ausgründung wählen - zumal mit der Unternehmergesellschaft (UG) ein Konstrukt verfügbar ist, das ebenfalls ohne Grünungskapital auskommt und mit nur geringen Gründungskosten verbunden ist.