· Fachbeitrag · Vereinsorganisation
Vereine in Konzernstrukturen - Der Verein als abhängige Rechtsform
| Vereine können nicht nur im losen oder temporären Verbund zusammenarbeiten (siehe auch VB, Beitragsreihe 4/2012 bis 9/2012). Wie in einem Unternehmensverbund sind auch konzernartige Strukturen möglich und in großen gemeinnützigen Organisationen auch üblich. In dem Fall beherrscht eine „Konzernspitze“ rechtlich eigenständige Unterorganisationen. Erfahren Sie in einer Beitragsreihe alles zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten solcher Konzernstrukturen. |
Die „Nicht-Anwendungsfälle“ in der Praxis
Dass Vereine in konzernartigen Strukturen die beherrschende Stelle einer „Konzernspitze“ einnehmen können, ist rechtlich anerkannt und verbreitete Praxis. Tochtergesellschaften solcher Konzernspitzen sind in der Praxis aber eher in der Rechtsform der GmbH organisiert und nicht als Verein.
In aller Regel wird man den Verein nicht als Rechtsform für eine Ausgründung wählen - zumal mit der Unternehmergesellschaft (UG) ein Konstrukt verfügbar ist, das ebenfalls ohne Grünungskapital auskommt und mit nur geringen Gründungskosten verbunden ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig