02.08.2021 · Nachricht · Vereinsrecht
Abberufung des Vorstands wird mit dessen Kenntnis wirksam
| Im Streitfall kann es entscheidend sein, wann ein abberufener Vorstand nicht mehr für den Verein handeln darf. Diese Frage hat der BGH geklärt: Die Vertretungsbefugnis für den Verein erlischt, sobald dem Vorstandsmitglied seine Abberufung bekannt wird. Das muss ihm nicht eigens mitgeteilt werden. Es genügt, wenn ihm die Abwahl (bzw. Neuwahl des Vorstands) anderweitig bekannt war oder bekannt sein musste. |
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