· Fachbeitrag · Vereinsrecht
BGH: Wann ist ein vermögensverwaltender Verein ein Idealverein?
| Ein Verein, dessen einziger Zweck darin besteht, Vermögen seiner Mitglieder zu verwalten, kann nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Das hat der BGH klargestellt. |
Der vereinsrechtliche Hintergrund
Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, können nicht ins Vereinsregister eingetragen und damit rechtsfähig werden. Das regelt § 21 BGB. Der BGH musste jetzt entscheiden, ob das auch für einen Verein gilt, dessen ausschließliche Tätigkeit darin besteht, Vermögen der Mitglieder zu verwalten.
Der Fall vor dem BGH und dessen Lösung
Geklagt hatte ein Verein, dessen Zweck das Halten und Verwalten des durch freiwillige Beiträge der Mitglieder erworbenen Vereinsvermögens war. Laut Satzung sollte damit ausdrücklich kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet werden. Mitgliedsbeiträge erhob der Verein nicht.
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