· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Bundesregierung will Gründung von Wirtschaftsvereinen erleichtern
| Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz will die Gründung von Wirtschaftsvereinen und deren Eintrag ins Vereinsregister erleichtern. So steht es im „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“. |
Die Gesetzesinitiative
Mit dem Gesetz soll kleinen Initiativen der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden. Dazu sollen im BGB und durch eine zusätzliche Verordnung die Zugangsvoraussetzungen für den Wirtschaftsverein konkretisiert werden (Bundesrats-Drucksache 162/17 vom 17.02.2017, Abruf-Nr. 193442). Nachfolgend werden die alte und die neue Regelung gegenübergestellt:
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Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. |
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