· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Die Treuepflicht im Verein: Die „magna carta“ für ein gedeihliches Vereinsleben
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Für viele Einzelfragen des Vereinslebens existieren keine gesetzliche Regen. Macht zu einer konkreten Frage auch die Satzung keine Vorgaben, wird zur Problemlösung auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen. Dazu gehört insbesondere die Treuepflicht, als ungeschriebene Grundlage des Verhältnisses von Mitgliedern, Verein und Vorstand. Der VB VereinsBrief erfüllt den abstrakten Rechtsbegriff mit Leben. |
Grundsätze zur Treuepflicht
In welchem Umfang und in welcher Form eine Treuepflicht im Verein besteht, ergibt sich aus Zweck und Größe des Vereins. Je intensiver der Zusammenschluss, desto höher sind die Anforderungen an die Treuepflicht. So werden beispielsweise im ADAC ganz andere Maßstäbe angelegt, als dies bei einem kleinen örtlichen Motorsportverein der Fall wäre.
Auch die Frage der Mitgliedschaft ist für den Grad der Treuepflicht maßgeblich. Ein Fördermitglied wird sich nicht in dem Maß auf eine Treuepflicht berufen können wie ein Vollmitglied. Deutlich wird dies häufig dann, wenn bestimmte finanzielle Verpflichtungen, wie beispielsweise eine Umlage nur von bestimmten Mitgliedergruppen erhoben werden. In erster Linie ist der Verein Adressat der Treuepflicht - nicht nur in Bezug auf seine Mitglieder.
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