· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Die Zuständigkeiten des Vorstands (Teil 1): Umfang und Beschränkung der Außenvertretung
| Welche Pflichten, aber auch Rechte, hat der Vorstand? Diese Frage kann kaum ein Vorstandsmitglied richtig beantworten. Unklar ist vor allem, inwieweit er finanzielle und andere Entscheidungen selbst treffen kann oder ober er die Mitgliederversammlung befragen muss. Für den Vorstand ist die Antwort auf diese Fragen wichtig, weil er haften kann, wenn er seine Kompetenzen überschreitet. Der VB VereinsBrief geht deshalb in einer kleinen Beitragsserie auf die Rechte und Pflichten des Vorstands ein. Teil Eins befasst sich mit Umfang und Beschränkung der Außenvertretung. |
Geschäftsführung und Vertretung
Bei den Befugnissen des Vorstands muss unterschieden werden zwischen Vertretung und Geschäftsführung. Vertretung meint, dass der Vorstand Rechtsgeschäfte für den Verein tätigt (z. B. Verträge schließt). Geschäftsführung meint die Leitung und Verwaltung des Verein nach innen (z. B. Verwaltung der Mitglieder, Buchführung etc.). Dabei ist natürlich auch jede Vertretungshandlung nach außen zugleich eine Handlung der Geschäftsführung.
Regelt die Satzung das nicht anders, decken sich Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis.
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