· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Die Zuständigkeiten des Vorstands (Teil 2): Die Geschäftsführung
| Welche Pflichten, aber auch Rechte, hat der Vorstand? Diese Frage kann kaum ein Vorstandsmitglied richtig beantworten. Unklar ist vor allem, inwieweit er finanzielle und andere Entscheidungen selbst treffen kann oder ober er die Mitgliederversammlung befragen muss. Für den Vorstand ist die Antwort auf diese Fragen wichtig, weil er haften kann, wenn er seine Kompetenzen überschreitet. Der VB VereinsBrief geht deshalb in einer kleinen Beitragsserie auf die Rechte und Pflichten des Vorstands ein. Teil Zwei befasst sich mit Umfang und Beschränkung der Geschäftsführung. |
Geschäftsbesorgung als rechtliches Verhältnis
Zwischen dem Verein und dem Vorstand, der die Geschäfte für den Verein führt, besteht ein gesetzliches Auftragsverhältnis (unentgeltliche Geschäftsbesorgung). § 27 Abs. 3 BGB verweist dazu auf das Auftragsrecht der §§ 664 ff. BGB. Der Vorstand hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben entsprechende Rechte und Pflichten. In der Praxis wird die Bindung an diese rechtlichen Vorgaben meist durch zwei Grenzlinien markiert:
- Die Haftung des Vorstands dem Verein gegenüber
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