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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Dienstvertrag des Vorstands: Mitgliederversammlung entscheidet

    | Übt ein Vorstandmitglied seine Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis aus, ist für den Abschluss des Dienstvertrags das gleiche Vereinsorgan zuständig wie für die Bestellung (Wahl) des Vorstands. Regelt die Satzung das nicht anders, ist das die Mitgliederversammlung, so das OLG Frankfurt (Urteil vom 02.03.2016, Az. 4 U 60/15, Abruf-Nr. 188923 ). |