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  • 02.05.2016 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Einsicht in Mitgliederliste: Wann besteht berechtigtes Interesse?

    | Ein Vereinsmitglied hat ein Recht auf die Herausgabe der Mitgliederliste, wenn es ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Dieses ist nach Ansicht des OLG München auch gegeben, wenn das Mitglied eine Versammlung einberufen will, um die Mitglieder über das seiner Ansicht nach satzungs- und gesetzeswidrige Verhalten der Bundesversammlung und des -vorstands aufzuklären und eine Beschlussfassung über Maßnahmen zu erreichen. |