· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Entscheidung eines Vereinsgerichts ist bindend
| Die Entscheidung eines Vereinsgerichts ist für den Verein und seinen Vorstand bindend - auch wenn es sich um kein Schiedsgericht im Sinne von §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung handelt. Das hat der BGH klargestellt. |
Einem Berufsboxer war durch den Vorstand seine Lizenz mit sofortiger Wirkung entzogen worden. Der Grund: Nach einem K.O. und einer vertrauensärztlichen Untersuchung war für den Fall, dass der Boxer weiter boxe, ein erhöhtes Schlaganfallrisiko festgestellt worden. Kurze Zeit später hob der Berufungsausschuss des Verbands den Vorstandsbeschluss wieder auf, weil dieser nicht ausreichend begründet gewesen sei. Der Verband verweigerte dem Boxer aber weiterhin die Teilnahme an Wettkämpfen. Dem BGH zufolge war das nicht rechtens. Der Lizenzentzug war rechtswidrig. Das Lizenzverhältnis zwischen dem Verband und dem Boxer bestehe weiter. Der Verein könne sich nicht über die Entscheidung seines obersten Vereinsgerichts hinwegsetzen. Er müsse sich dessen Entscheidung zurechnen lassen und sei daran gebunden (BGH, Urteil vom 23.4.2013, Az. II ZR 74/12; Abruf-Nr. 131844).