03.09.2020 · Nachricht · Vereinsrecht
Fehlende Abfindung ist keine Erschwernis des Vereinsaustritts
| Als Verein dürfen Sie einem Mitglied den Austritt nicht unangemessen erschweren (§ 39 BGB). Sie dürfen z. B. keine Abstandszahlungen oder Austrittsgelder verlangen. Eine solche „unangemessene Erschwernis“ liegt aber nicht schon dadurch vor, dass das ausgetretene Mitglied nicht mehr vom Vereinsvermögen profitiert. Es kann keine finanzielle Abfindung verlangen. Das hat das LG Münster klargestellt. |
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