03.05.2019 · Nachricht · Vereinsrecht
Fusion: Vermögensanfall ist kein Verschmelzungshindernis
| Ein eingetragener Verein kann sich an einer Verschmelzung nur beteiligen, wenn die Satzung dem nicht entgegensteht. Das regelt § 99 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die Pflichtklausel für den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensanfall ist hier aber ohne Belang. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |
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