· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Gesetzesvorschlag: EU-Kommission geht das Projekt „Europäischer Verein“ an
| Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zum Europäischen Verein vorgelegt. Damit soll eine seit langem geplante Rechtsform Wirklichkeit werden. |
Was steckt hinter dem „Europäischen Verein“?
Mit dem europäischen grenzübergreifenden Verein (European cross-border associations ‒ ECBA) soll für Vereine ohne Erwerbszweck ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden. Dieser Rechtsrahmen soll es den Vereinen ermöglichen, ihre Tätigkeiten auch dann nahtlos durchzuführen, wenn sie im Binnenmarkt grenzübergreifend tätig sind (Legislativvorschlag vom 05.09.2023 finden Sie auf www.iww.de/s8695).
Gegenwärtig werden die Rechtspersönlichkeit sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Vereinen ohne Erwerbszweck nicht unionsweit einheitlich anerkannt. Das führt dazu, dass Vereine ohne Erwerbszweck sich häufig ein zweites Mal registrieren oder gar einen neuen Rechtsträger errichten müssen, um in einem anderen Mitgliedstaat Tätigkeiten ausüben zu können.
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