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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Insolvenzplan: Mitgliederversammlung muss nicht zustimmen

    | Wird ein insolventer Verein auf Basis eines Insolvenzplans fortgeführt, ist eine Erklärung des Vereins, dass er dem Plan zustimmt, nicht erforderlich. Diese Auffassung vertritt das Landgericht (LG) Potsdam. |

     

    Etwas anderes folgt nach Ansicht der Richter auch nicht aus § 42 Bürgerliches Gesetzbuch, der die Insolvenz des Vereins regelt. Vielmehr ergibt sich daraus, dass die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins erst dann beschließen kann, wenn der Insolvenzplan, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, bestätigt und das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde (LG Potsdam, Beschluss vom 14.11.2013, Az. 2 T 62/13; Abruf-Nr. 141656).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 1 | ID 42711928