02.10.2015 · Fachbeitrag · Vereinsrecht
Keine Alleinvertretung durch bloßen Vorstandsbeschluss
| Sieht die Satzung die Gesamtvertretung durch zwei Vorstandsmitglieder vor, ist eine durch den Vorstand erteilte Ermächtigung zur Alleinvertretung nichtig. Mit diesem Hinweis hat das KG Berlin die Prozessvollmacht für ein Vorstandsmitglied eines nicht eingetragenen Vereins abgelehnt. |
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