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  • 01.08.2022 · Nachricht · Vereinsrecht

    Klage gegen Vereinsmaßnahmen muss zeitnah erfolgen

    | Aus der Treuepflicht der Mitglieder gegenüber dem Verein folgt, dass Klagen gegen die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen zeitnah erfolgen müssen. In der Regel gilt hier eine Frist von einem Monat, so die OLG Saarbrücken und Schleswig-Holstein. |