· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Kommunikation mit dem Registergericht: Das sollten Sie zum Zwangsgeldverfahren wissen
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
| Registergerichte haben mit dem Instrument „Zwangsgeld“ ein empfindliches Mittel, Vereine zur Erfüllung ihrer Meldepflichten zu bewegen. Das gilt umso mehr als es sich gegen die Vorstandsmitglieder persönlich richtet. Erfahren Sie deshalb, wann solche Zwangsgelder verhängt werden können und mit welchen Rechtsmitteln Sie sich dagegen wehren können. |
Grundsätzliches zum Eintrag ins Vereinsregister
Ein Verein erlangt durch die Eintragung ins Vereinsregister die Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Mit dieser Eintragung sind für den Verein aber auch Verpflichtungen verbunden. Er muss gewährleisten, dass die Eintragungen vollständig und richtig sind.
Beim Vereinsregister handelt es sich wie beim Handelsregister um ein öffentliches Register. Es ist also mit den dortigen Eintragungen ein Vertrauensschutz verbunden. Dieser Vertrauensschutz bezieht sich auf den aktuellen Vorstand (§ 68 BGB) und seine Vertretungsberechtigung (§ 70 BGB). Dies gilt auch für den besonderen Vertreter im Sinne von § 30 BGB.
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