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  • 26.04.2013 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Neuer Vorstand ohne Eintrag ins Vereinsregister handlungsfähig?

    | Ein Leser hat folgende Frage gestellt: Wir haben seit kurzem unseren Vorstand neu gewählt. Vor der Wahl wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die unter anderem eine Erweiterung der Beisitzer vorsieht. Die Satzungsänderung konnte dem Finanzamt noch nicht vorgelegt werden, da uns noch der Freistellungsbescheid vom Finanzamt fehlt. Ist der neue Vorstand im Moment geschäftsfähig? |