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  • 27.09.2018 · Nachricht · Vereinsrecht

    Öffnung des Vereins für Frauen ist keine Zweckänderung

    | Eine Satzungsänderung, die künftig auch Frauen die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht, ist keine Zweckänderung. Es bedarf nicht der Zustimmung aller Mitglieder. Das hat das OLG Frankfurt a. M. klargestellt. Wenn sich ein Verein auch dem anderen Geschlecht öffnet, mag das zwar seinen Charakter ändern, seinen obersten Leitsatz lässt diese Maßnahme gleichwohl unberührt. |