· Fachbeitrag · Vereinsrecht
OLG Brandenburg: Von den Eltern getragener Kindergartenverein ist nicht wirtschaftlich
| Ein Kindergartenverein, der im Wesentlichen von den Eltern der betreuten Kinder getragen wird, ist regelmäßig nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt und damit in der Diskussion um die Registereintragung von Kindergartenvereinen ein weiteres Ausrufezeichen gesetzt. Das KG Berlin, das Kindergartenvereine als nicht eintragungsfähige Wirtschaftsvereine bewertet hatte, vertritt damit zunehmend eine Außenseiterposition. |
OLG relativiert Verbot der wirtschaftlichen Betätigung
Im konkreten Fall hatte das Amtsgericht die Eintragung des Vereins abgelehnt, weil der Betrieb einer Kindertagesstätte als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen sei. Der Verein müsse in der Satzung jeden Hinweis auf das Betreiben einer Kindertagesstätte streichen.
Das OLG Brandenburg entschied anders. Es genehmigte die Eintragung nicht nur, sondern hat das Verbot der wirtschaftlichen Betätigung in § 21 BGB auch grundsätzlich relativiert (OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.6.2015, Az. 7 W 23/15, Abruf-Nr. 145065).
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