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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Rückbehalt von Beiträgen bei Pflichtverletzung des Vorstands?

    | Aufgrund des Mitgliedschaftsverhältnisses geschuldete Geldleistungen können nicht mit der Begründung verweigert werden, der Vorstand oder sonstige Vereinsorgane hätten ihre Pflichten nicht erfüllt. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. |

     

    Im konkreten Fall ging es um einen Dachverband, der die Zahlung bis dahin gewährter Zuschüsse an strukturschwache Landesverbände eingestellt hatte. Ein Landesverband behielt daraufhin die monatlichen Beitragszahlungen zurück. Er begründete dies unter anderem mit einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Mitgliedern. Das OLG entschied, dass das nicht zulässig ist. Auch wenn einem Mitglied Rechte, die sich aus seiner Mitgliedschaft ergeben, vorenthalten werden, können fällige Beitragszahlungen nicht zurückbehalten werden (Urteil vom 1.7.2011, Az: 3 U 147/09; Abruf-Nr. 113549).

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 1 | ID 29964830