· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Satzungsdurchbrechung bei Blockwahl ist unzulässig
| Die Abweichung von einer Satzungsregelung (Satzungsdurchbrechung) kann zulässig sein, wenn sie mit einer Mehrheit beschlossen wird, die auch für eine Satzungsänderung ausreicht. Das hat das OLG Zweibrücken klargestellt und Regeln für die Satzungsdurchbrechung aufgestellt. |
Die Regeln lauten wie folgt (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.6.2013, Az. 3 W 41/13; Abruf-Nr. 134031):
- Satzungsdurchbrechungen sind nur punktuell möglich.
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